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Vergabebekanntmachung

Hier finden Sie Informationen über vergebene Aufträge.

Nach der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb informieren wir Sie hier, gemäß UVgO § 30 Abs. 1,  über Aufträge ab einem Auftragswert von 25 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Bitte beachten Sie, dass diese Bestimmungen nur für nationale Vergabeverfahren gelten. Aufträge in europaweiten Ausschreibungsverfahren werden stattdessen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Es gibt derzeit keine Bekanntmachungen